Aus dem Verein

Vergleichsvorschlag angenommen

[22.5.2026] Im Rechtsstreit Klinikum Lippe gegen Walter Brinkmann wurde ein Vergleichsvorschlag des Oberlandesgericht (OLG) Köln beiden Parteien zugestellt. Inzwischen haben diesem Vergleich beide Parteien zugestimmt, er ist damit rechtswirksam. Jessica Reisner von „arbeitsunrecht in deutschland“ hat am 18. Mai 2026 den Vorgang dokumentiert.

Lippische Gesundheitskonferenz lehnt unseren Antrag ab

[15.4.2026] Ein mit großer Spannung erwarteter Verlauf der lippischen Gesundheitskonferenz am Mittwoch, den 15. April 2026, nahm einen unerwarteten ruhigen und klaren Verlauf.

Die lippische Gesundheitskonferenz musste sich mit einem ungewöhnlichen Antrag der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster beschäftigen. Das Ansinnen der Ärztekammer verfolgte das Ziel, das wir als Aktionsbündnis Klinikum Lippe e.V. die Gesundheitskonferenz als aufgenommenes Mitglied wieder verlassen sollten. Die aufgeführten »Argumente« waren aus unserer Sicht sehr konstruiert, teilweise fehlerhaft und nicht überzeugend. So wurde z.B. ins Feld geführt, dass wir mit unserem Bürgerbegehren stark politisch öffentlich agiert hätten und damit gegen das Konsensprinzip nach der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz verstoßen hätten. Das Konsensprinzip hat nur eine Gültigkeit in den Diskussionen und Meinungsbildungsprozess in der Gesundheitskonferenz. Sonst dürften ja die Vertreter der im Kreistag vertretenden politischen Parteien sich öffentlich auch nicht politisch zur Gesundheitspolitik äußern – was für eine absurde Vorstellung. Weiterhin hat Dr. Gehle falsch aus unserer Satzung zitiert. Der von ihm vorgetragene Passus steht gar nicht in unserer Satzung. Sein letzte Fehler bestand auch noch darin, dass er an der Abstimmung über den Antrag der Ärztekammer Westfalen Lippe mit abgestimmt hat, obwohl Herr Dr. Gehle nur Gast und somit nicht stimmberechtigt war.
In der erfolgten Abstimmung haben die handelnden lippischen Personen und Mitglieder der Gesundheitskonferenz eine deutliche Antwort gegeben, indem nur vier der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ( von geschätzten knapp dreißig anwesenden) diesem Antrag zugestimmt haben.
Ein überzeugendes einstimmiges Votum in der Gesundheitskonferenz hatte vorher unser Antrag erhalten, der darauf abzielt, das ganz gezielt und mit allen beteiligten Organisationen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung für die lippischen Bevölkerung von niedergelassenen Hausärzten und Kinderärzten angegangen werden soll. Die koordinierte gemeinsame Vorgehensweise aller relevanten Organisation in Lippe wird jetzt schon organisatorisch geplant.

Zweiter Termin Arbeitsgericht Detmold

Am 26. Juni 2024 um 11 Uhr wird es bezüglich der Klage der Palliativkrankenschwester (siehe unten) den zweiter Termin vor dem Arbeitsgericht Detmold geben. Ursprünglich sollte er am 13. März stattfinden, er wurde jedoch zweimal verschoben. Das »Aktionsbündnis Klinikum Lippe« ruft von 10 bis 13 Uhr zu einer Kundgebung und Demonstration vorm Arbeitsgericht in der Richthofenstraße 3 in Detmold auf. Plakate und Megafone sind von der Polizei zugelassen worden. Kommt alle!

Solidarität mit Walter Brinkmann

Am 25. Juni 2024 findet um 12:30 Uhr im Kaiser-Wilhelm-Park in Detmold die Solidaritätskundgebung für Walter Brinkmann, Sprecher des Aktionsbündnisses Klinikum Lippe, statt. Um 14 Uhr dann der Güte- und Verhandlungstermin gegen ihn vor dem Landgericht in Detmold in unmittelbarer Nähe. Die Klage wurde vom Vorsitzenden der Geschäftsführung des Klinikum Lippe, Herrn Dr. Hütte, eingereicht. Es geht um den Vorwurf wahrheitswidriger Aussagen im Zusammenhang mit der Schließung der Unfallchirurgie in der Notaufnahme des Klinikum Lemgo und um der vorübergehende Einstellung des Verkaufs der lippischen Landeszeitung im Kiosk der Kantine im Klinikum Detmold. Die Verhandlung ist öffentlich. Wir gehen auch von einem starken Medieninteresse an dieser Verhandlung aus. Ort der Verhandlung ist die 1. Etage, Sitzungssaal 143, Paulinenstr. 46 in 32756 Detmold.

Walter Brinkmann

Gütetermin mit Klinikum gescheitert

Die Klage einer Palliativkrankenschwester des Klinikum Lippe (siehe nächste Meldung unten) wird am 13. März 2024 fortgesetzt, da beim heutigen Termin im Arbeitsgericht Detmold keine Einigung erzielt werden konnte.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Gerhard Ihle klagte die langjährige Mitarbeiterin für einen adäquaten Umgang ihres Arbeitgebers mit von ihr getätigten Überlastungs/-Gefährdungsanzeigen und forderte konkrete Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und Patienten sowie die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

15.12.2023: Vor dem Arbeitsgericht Detmold

Der Anwalt des Klinikum Lippe konnte leider keine Vorschläge zur Güte unterbreiten und so setzt sich der Prozess im nächsten Jahr fort. Schon jetzt erregt diese Klage einiges an medialer Aufmerksamkeit, da bisher keine vergleichbaren Fälle verhandelt wurden, es bleibt also spannend! Weitere Informationen gibt der WDR in einem Beitrag von Julia Thies.

Aktionsbündnis Klinikum Lippe
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