Brinkmann als Ehrengast eingeladen
Am Sonntag, den 11. Oktober 2026, hat der Verein der Arnold-Freymuth-Gesellschaft e.V. im Sinne des politisch-juristischen Wirkens seines Namensgebers Arnold-Freymuth, den diesjährigen Preis für ihre herausragende juristische Arbeit zur Aufklärung der kriminellen »Cum-/Ex« Geschäfte die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker in Hamm im Gustav-Lübcke-Museum ausgezeichnet und gewürdigt. Wörtlich heißt es in der Begründung u.a.: »Die Arnold-Freymuth-Gesellschaft würdigt hiermit die herausragenden Verdienste von Frau Anne Borhilker um die Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung (»Cum-/Ex«) in bisher unbekannten Ausmaßes zum Nachteil der Allgemeinheit.«
Zu dieser Veranstaltung war der Vorsitzende unseres Vereins, Walter Brinkmann, als Ehrengast eingeladen. Walters vielfältiges Engagement wurde im Rahmen einer Laudatio vom Präsidenten der Gesellschaft, ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D. und jetzt Honorarprofessor an der Universität Konstanz benannt und gewürdigt. Zu den genannten Verdiensten wurde auch ausdrückliche sein Engagement um die Aufarbeitung und Aufklärung zu den Vorgängen der Tätigkeiten des ehemaligen Geschäftsführers des Klinikums Lippe erwähnt.

Nachdem unser Rechtsanwalt Eberhard Reinecke aus Köln darauf hinwies, dass es sich in unserem Text um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, haben wir nichts mehr gehört. »Ob Dr. Hütte nun zur Einsicht gekommen ist, oder ob ein Gericht ihn von einem Verfahren abgeraten hat, wissen wir nicht«, so Rechtsanwalt Reineke. Eins aber wird deutlich: »Es sollten auch die weiteren Inhalte unserer Petition untersucht werden. Dazu gehört auch die Frage, ob Dr. Hütte auch schon im Krankenhaus mit Einschüchterungen dieser Art gearbeitet hat«, so der Vereinsvorsitzende Walter Brinkmann.