Unser Kommentar zu den Antworten der lippischen MdB`s von CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum offenen Brief wegen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes:
Am 19. Juni 2026 haben wir in der Form eines offenen Briefes die vier lippischen Mitglieder des Bundestages (MdB) wegen des geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes angeschrieben und sie aufgefordert, uns dazu ihre Auffassungen wie uns auch ihr Abstimmungsverhalten dazu mitzuteilen.
Am 30. Juni 2026 hat der Bundestag wie auch anschließend der Bundesrat dem Gesetz mit kurzfristig vorgenommenen Gesetzesänderungen auf 272 Seiten ohne sachlicher Not zugestimmt.
Die beiden CDU Bundestagsabgeordneten Frau Kerstin Vieregge (Extertal) und Herr Christian Haase (Höxter/Lippe III) haben dem Gesetz zugestimmt.
Frau Vieregge und Herr Haase betonen die Notwendigkeiten von Konsolidierungsmaßnahmen (Einsparungen) und drohenden Deckungslücken, obwohl wir ihnen in unserem offenen Brief mit Zahlen/Fakten dargelegt haben, das es gegenwärtig überhaupt kein Einnahmeproblem bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt. Das zeigt uns, dass es nur eine sehr begrenzte Bereitschaft gibt, sich anhand von Fakten über dieses Gesetz auszutauschen. Insofern geht auch aus unserer Sicht ihr Dank an uns für unser Engagement und den Austausch ein Stück weit ins Leere, weil wir einen direkten persönlichen Austausch angesichts der weitreichenden Folgen für Versicherte, für das Personal, für die Patientinnen und Patienten für den einzig angemessenen Austausch betrachten. Für diese Form des Austausches stehen wir als Aktionsbündnis jederzeit zur Verfügung.
Herr Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) teilt in seinem Antwortschreiben in den meisten Punkten unserer Kritik am eingebrachten Gesetzentwurf. Da es leichter ist, aus der Rolle eines Oppositionspolitikers kritisch zu argumentieren, fragen wir Herrn Wagener, ob er und seine Partei denn wirklich alles unternommen haben, den eingebrachten Gesetzentwurf im Sinn der formulieren Kritikpunkte zu beeinflussen bzw. zu verhindern? Bei den öffentlichen Protestveranstaltungen gegen den Gesetzentwurf haben wir das nicht wahrnehmen können. Auch haben sie nach unserer Kenntnis keine Anträge in den Landtagen, in denen sie vertreten sind eingebracht, um zu beantragen, dass die jeweiligen Landesregierungen dazu den Vermittlungsausschuss im Bundesrat beantragen sollen.
Der Bundestagsabgeordnete der AfD hat sich nicht gemeldet.
